Wie viel erstatten die Krankenkassen?
Wie viel zahlt die Krankenkasse bei einer Hörgeräteversorgung 2022?
In Deutschland übernehmen die Krankenkassen einen Anteil der Kosten von Hörgeräten. Gesetzliche Krankenkassen erstatten bis zu 750€ je Gerät, bei privaten Versicherungen werden sogar bis zu 1500€ der Kosten pro Hörgerät übernommen.
Eine Erstattung der Hörgeräte durch gesetzliche und private Versicherungen ist möglich, wenn Sie eine Hörgeräte-Verordnung vorlegen. Diese wird bei einem Hörverlust durch den Hals-Nasen-Ohren-Arzt ausgestellt. Mehr Informationen zum Thema Hörgeräte-Verordnung und verschiedene Kostenübernahmen durch private und gesetzliche Krankenkassen erfahren Sie hier.
Hörgeräteversorgung mit Ihrer Krankenkasse und Alphahear
Ihre Vorteile
- Flexibilität bei der Terminauswahl
- Keine zeitaufwändige Anfahrt
- Situationsabhängige Anpassung an Ihr individuelles Hörumfeld
- Kontaktlos und Coronakonforme Anpassung
- Faire und transparente Endpreise
Gesetzliche Krankenversicherung
Versicherungen in Deutschland, unabhängig ob private oder gesetzliche Versicherungen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, Hörhilfen bei medizinischem Bedarf zu erstatten. Es gilt dann der sogenannte Festbetrag. Festbeträge stellen die Höchstbeträge dar, die die Krankenkassen für ein medizinisches Hilfsmittel erstatten. Das von den Krankenkassen bezahlte Hilfsmittel erfüllt den geringsten Anspruch.
Hörgeräte haben als Ziel, Schwierigkeiten und Verluste im Hörvermögen abzuschwächen um das Hören im Alltag so angenehm wie möglich zu gestalten. Dafür werden Geräusche verstärkt und das Verständnis trotz Umgebungs- und Hintergrundgeräuschen gesteigert. Behinderungen durch einen Tinnitus werden geschwächt und räumliches Hören wird möglich gemacht.
Ein gutes Hörgerät zu kaufen scheint oftmals teurer als es eigentlich ist. So ist der Kauf eines sogenannten Kassengeräts für Sie nahezu kostenlos, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Voraussetzung ist eine Hörgeräte-Verordnung, durch dessen Einlösen jedoch eine Rezeptgebühr von 10€ entsteht. Die Preise für weitere Hörgerätemodelle finde Sie hier.
Wie hoch fällt die eigene Hörgeräte-Zuzahlung aus?
Für die Abschwächung der größten Höreinschränkungen bietet sich das Kassengerät mit 0€* Zuzahlung als ideal an. Die Komplexität und Abwechslung der verschiedenen Hörsituationen fordern jedoch mehr technische Ausstattung und auch mehr zusätzliche Funktionen, die das Hörgerät bieten sollte. Es kann dann eine Zuzahlung von bis zu 1400,00 € entstehen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt zu den Kosten für die Hörgeräte zusätzlich einen gesetzlich festgelegten Betrag für den Service eines Hörgeräte-Akustikers. Ebenso werden bis zu einem bestimmten Betrag Reparaturen auf der Grundlage der Reparaturpauschale von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.
Der Weg zur Kostenübernahme über die Krankenkasse
Als Grundlage für die Kostenübernahme der Hörgeräte über die Krankenkasse gilt die Vorlage einer Hörgeräte-Verordnung bei der Krankenkasse. Diese erhalten Sie, sobald der HNO-Arzt bei einem Hörtest einen Hörverlust feststellt. Dieser stellt Ihnen dann diese Verordnung aus.
Wieviel Zuschuss übernimmt Ihre Krankenkasse?
Wann erhalten Sie eine Hörgeräte-Verordnung vom HNO-Arzt?
Der HNO-Arzt ermittelt anhand von Sprach- und Tontests ob Sie eine Hörminderung haben oder nicht. Diese Tests müssen dann bestimmte Kriterien erfüllen, um eine Hörgeräte-Verordnung zu erhalten.
Wie misst man Schwerhörigkeit?
Schwerhörigkeit wird mithilfe von Ton- und Sprachaudiogrammen gemessen. Mit diesen kann der HNO-Arzt einen Hörverlust ermitteln und somit eine Verordnung ausstellen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Grundsätzlich wird Schwerhörigkeit in Dezibel (dB) gemessen. Bei einem Hörverlust um 25 dB haben Sie keine oder nur eine äußerst geringe Hörbeeinträchtigung. Bei 40 dB wird der Hörverlust als geringe Schwerhörigkeit eingestuft, bei 60 dB als mittlere Schwerhörigkeit. Bei 80 dB gilt der Hörverlust als starke Beeinträchtigung und ab 81 dB wird die Schwerhörigkeit als starke Schwerhörigkeit eingestuft.
Den erhöhten Festbetrag erstattet die Krankenkasse jedoch erst ab der letzten Stufe.
Was gibt es zu beachten bezüglich der Hörgeräte-Verordnung?
Obwohl die Hörgeräte-Verordnung ab dem Erhalt ein halbes Jahr, sprich 6 Monate gültig ist, verlangen die meisten Krankenkassen diese schon innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt. Wenn uns die Hörgeräte-Verordnung vorliegt, kümmert sich Alphahear um die Abrechnung mit der Krankenkasse, Privatversicherte legen die Rechnung einfach ihrer Versicherung vor.
Private Versicherungen
Grundsätzlich unterscheidet sich das Verfahren zur Kostenübernahme der Hörgeräteversorgung bei privaten Versicherungen zu dem bei gesetzlichen Krankenkassen. Die erforderlichen medizinischen Kriterien sind zwar die gleichen wie bei den gesetzlichen Krankenkassen, jedoch hängen die Erstattungsbeträge bei privaten Versicherungen von den individuellen Vereinbarungen zwischen Versicherung und Kunde ab.
Vertrauen Sie auf Alphahear, um die große Anzahl an Hörgeräten, die sich auf dem Markt anbietet, kennenzulernen und die für Sie perfekte Hörhilfe auszuwählen!
Wie gut sind Kassengeräte?
Zuzahlungsfreie Kassengeräte müssen bestimmten Anforderungen nachkommen. Somit sind Kassengeräte eine ideale Alternative, die mit kostenpflichtigen Hörhilfen stets gleichkommen.
Wie funktioniert die Abrechnung über die Krankenkasse?
Um die Abrechnung mit den Krankenkassen kümmert sich Alphahear für Sie. Das heißt, dass Sie sich um nichts kümmern müssen. Alphahear als Dienstleister kümmert sich um das Senden der Hörgeräte-Verordnung sowie der Versorgungsanzeige an die gesetzliche Krankenkasse. Wenn Sie jedoch privat versichert sind, müssen Sie die Kosten für die Hörhilfen mit Ihrer Versicherung abrechnen. Es gelten dann die von Ihnen vorher mit der Versicherung vereinbarten Kosten. Mit Alphahear an Ihrer Seite erhalten Sie die simpelste und problemloseste Chance auf ein für Sie perfektes Hörgerät, egal wie Sie versichert sind! Und am Ende sparen Sie bis zu 50% !
Mit Alphahear zum fairen Preis
Mit Alphahear haben Sie den idealen Ansprechpartner und Service, der Sie auf dem Weg zu Ihrem Hörgerät begleitet. Auf uns können Sie zu jeder Zeit zählen! Wenn Unklarheiten auftauchen, zum Thema Hörgeräte-Verordnung, Preise, Abrechnungen oder allgemein zum Thema Hörgeräte, Hörakustiker und Service oder einfach Alphahear? Melden Sie sich einfach bei uns für kostenlose, freundliche und neutrale Beratung, um Ihre Unklarheiten und Fragen aus dem Weg zu räumen. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und Fragen!